Jeder von uns kann eines Tages in die schwierige Lebenssituation geraten, wichtige regelungsbedürftige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen zu können. Eine Erkrankung, ein plötzlicher Unfall oder eine bestehende Behinderung können uns in solch eine Lage bringen. Wenn keine anderweitigen Vorsorgevorkehrungen getroffen wurden, kann gesetzliche Betreuung notwendig werden.
Seit dem Jahr 1992 löst die gesetzliche Betreuung die ehemalige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ab. Als rechtlicher Betreuer kommen sowohl Ehrenamtliche wie z.B. Familienangehörige, Freunde oder Bekannte in Frage aber auch Vereins- oder Berufsbetreuer. Die Grundlagen der rechtlichen Betreuung sind hauptsächlich im BGB §§ 1896 ff geregelt.
Ansprechpartnerin
Simone Schapoks
Kontakt
| Betreuungsverein Wittelsbacherstraße 4a 91126 Schwabach Telefon: (09122) 9256-334 |

