Für die Zusammenarbeit mit Ihnen benötigen wir Ihre Bereitschaft, Ihre Stärken und Ihr Vertrauen.

Dafür erhalten Sie:

  • Unterstützung, die längere Zeit tragen soll
  • Vertraulichkeit, weil wir der Schweigepflicht unterliegen
  • Gesprächspartner, die ihre Arbeit regelmäßig reflektieren

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung. Die Hilfe wird gewährt, wenn Sie in Ihrem Fall als notwendig und sinnvoll erscheint. Stellen Sie dazu bitte einen Antrag bei Ihrem Jugendamt in  Schwabach oder  Roth.

Rechtliche Grundlagen

Der Rahmen unserer Arbeit wird im § 31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beschrieben:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.