Betreuungsverein

 

Jeder von uns kann eines Tages in die die schwierige Lebenssituation geraten, wichtige regelungsbedürftige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen zu können. Eine Erkrankung, ein plötzlicher Unfall, eine bestehende Behinderung oder auch altersbedingte Einschränkungen können Menschen in solch eine Lage bringen. Wenn keine anderweitigen Vorsorgevorkehrungen getroffen wurden bzw. ausreichende Hilfen vorhanden sind, kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden.

 

1992 löste die gesetzliche Betreuung die ehemalige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ab. Als rechtliche Betreuer*innen können neben bestellten Vereins- oder Berufsbetreuer*innen Ehrenamtliche wie z.B. Angehörige, Freunde oder Bekannte oder engagierte Personen aus der Bevölkerung tätig werden. Die Grundlagen der rechtlichen Betreuung sind hauptsächlich im BGB §§ 1896 ff geregelt.                                                                                                                   

 

Zu den Aufgaben des Betreuungsvereins zählen:

  • Durchführung von Betreuungen durch die Vereinsbetreuer*innen
  • Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten

Ehrenamtliche Betreuungen - unsichtbar?

Im Betreuungsverein ist die Einzelberatung, die kontinuierlich möglich war, gleichbleibend

stark nachgefragt. Im Zuge einer Aktion zum Thema „Gesetzliche Betreuungen“ mit

Berichten von Betreuer*innen meldeten sich ehrenamtliche Betreuer*innen zu Wort.

 

Die anonymisierten Berichte finden Sie hier:

Bericht U.B., Bericht R.G., Bericht M.T., Bericht M.K., Bericht M.H., Bericht E.S., Bericht C.P., Bericht B.L.

 

Vom Amtsgericht werden die notwendigen Aufgaben- oder Wirkungskreise vorgegeben. In der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen gilt es, die individuellen Bedürfnisse herauszufinden und ein Netzwerk von notwendigen Hilfen zu erschließen. Neben der Förderung zur Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ist es Aufgabe der Fachkraft, die Rechte der betreuten Person zu wahren und zu stärken und für diese sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich vertretend tätig zu sein.

 

2014 ging der ehemalige Betreuungsverein Roth-Schwabach e.V. aufgrund des Ruhestandes des langjährigen Leiters in den Betreuungsverein des Diakonischen Werkes über.

 

Vereinsbetreuer*innen können seitdem sowohl im Betreuungsbüro als auch im Betreuungsbüro Schwabach angefragt werden.

Wenn Sie bereits eine ehrenamtliche Betreuung durchführen und Unterstützung bzw. Beratung wünschen oder sich als ehrenamtliche/r Betreuer*in qualifizieren möchten, stehen wir gerne zur Verfügung!

 

Den Flyer des Betreungsvereins können sie hier herunterladen:  Flyer Betreuungsverein

 

 

Kontakt und Anfahrtsskizze Betreuungsbüro Schwabach

Wittelsbacherstraße 4a               

2. Stock

91126 Schwabach

AnsprechpartnerInnen:

Mirjam Linkowski

Gif Telefon  09122 98414-216

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Joana Zehrer

Gif Telefon  09122 98414-215

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Kontakt und Anfahrtsskizze Betreuungsbüro Roth

Münchener Strasse 31a

91154 Roth

Ansprechpartnerinnen:

 

Frau Tabea Arnold

Gif Telefon  09171 9627-206

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Verwaltung: 

Christine Gerstendörfer

Gif Telefon 09171 9627-213  

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