Betreuungsverein
Jeder von uns kann eines Tages in die die schwierige Lebenssituation geraten, wichtige regelungsbedürftige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen zu können. Eine Erkrankung, ein plötzlicher Unfall, eine bestehende Behinderung oder auch altersbedingte Einschränkungen können Menschen in solch eine Lage bringen. Wenn keine anderweitigen Vorsorgevorkehrungen getroffen wurden bzw. ausreichende Hilfen vorhanden sind, kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden.
1992 löste die gesetzliche Betreuung die ehemalige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ab. Als rechtliche Betreuer*innen können neben bestellten Vereins- oder Berufsbetreuer*innen Ehrenamtliche wie z.B. Angehörige, Freunde oder Bekannte oder engagierte Personen aus der Bevölkerung tätig werden. Die Grundlagen der rechtlichen Betreuung sind hauptsächlich im BGB §§ 1896 ff geregelt.
Zu den Aufgaben des Betreuungsvereins zählen:
- Durchführung von Betreuungen durch die Vereinsbetreuer*innen
- Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
Ehrenamtliche Betreuungen - unsichtbar?
Im Betreuungsverein ist die Einzelberatung, die kontinuierlich möglich war, gleichbleibend
stark nachgefragt. Im Zuge einer Aktion zum Thema „Gesetzliche Betreuungen“ mit
Berichten von Betreuer*innen meldeten sich ehrenamtliche Betreuer*innen zu Wort.
Die anonymisierten Berichte finden Sie hier:
Bericht U.B., Bericht R.G., Bericht M.T., Bericht M.K., Bericht M.H., Bericht E.S., Bericht C.P., Bericht B.L.
Vom Amtsgericht werden die notwendigen Aufgaben- oder Wirkungskreise vorgegeben. In der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen gilt es, die individuellen Bedürfnisse herauszufinden und ein Netzwerk von notwendigen Hilfen zu erschließen. Neben der Förderung zur Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ist es Aufgabe der Fachkraft, die Rechte der betreuten Person zu wahren und zu stärken und für diese sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich vertretend tätig zu sein.
2014 ging der ehemalige Betreuungsverein Roth-Schwabach e.V. aufgrund des Ruhestandes des langjährigen Leiters in den Betreuungsverein des Diakonischen Werkes über.
Vereinsbetreuer*innen können seitdem sowohl im Betreuungsbüro als auch im Betreuungsbüro Schwabach angefragt werden.
Wenn Sie bereits eine ehrenamtliche Betreuung durchführen und Unterstützung bzw. Beratung wünschen oder sich als ehrenamtliche/r Betreuer*in qualifizieren möchten, stehen wir gerne zur Verfügung!
Den Flyer des Betreungsvereins können sie hier herunterladen: Flyer Betreuungsverein
Kontakt und Anfahrtsskizze Betreuungsbüro Schwabach
Wittelsbacherstraße 4a
2. Stock
91126 Schwabach
AnsprechpartnerInnen:
Mirjam Linkowski
Joana Zehrer
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Kontakt und Anfahrtsskizze Betreuungsbüro Roth
Münchener Strasse 31a
91154 Roth
Ansprechpartnerinnen:
Frau Tabea Arnold
Verwaltung:
Christine Gerstendörfer
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