Betreuungsverein
Jeder von uns kann eines Tages in die die schwierige Lebenssituation geraten, wichtige regelungsbedürftige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen zu können. Eine Erkrankung, ein plötzlicher Unfall, eine bestehende Behinderung oder auch altersbedingte Einschränkungen können Menschen in solch eine Lage bringen. Wenn keine anderweitigen Vorsorgevorkehrungen getroffen wurden bzw. ausreichende Hilfen vorhanden sind, kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden.
1992 löste die gesetzliche Betreuung die ehemalige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ab. Als rechtliche Betreuer*innen können neben bestellten Vereins- oder Berufsbetreuer*innen Ehrenamtliche wie z.B. Angehörige, Freunde oder Bekannte oder engagierte Personen aus der Bevölkerung tätig werden. Die Grundlagen der rechtlichen Betreuung sind hauptsächlich im BGB §§ 1896 ff geregelt.
Zu den Aufgaben des Betreuungsvereins zählen:
-
Durchführung von Betreuungen durch die Vereinsbetreuer*innen
-
Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
-
Gewinnung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
-
Ehrenamtliche Betreuungen – unsichtbar? Im Betreuungsverein ist die Einzelberatung, die kontinuierlich möglich war, gleichbleibend stark nachgefragt. Im Zuge einer Aktion zum Thema „Gesetzliche Betreuungen“ mit Berichten von Betreuer*innen meldeten sich ehrenamtliche Betreuer*innen zu Wort. Ihre Erfahrungen teilen sie in Berichten, die Sie unten auf dieser Seite finden.
Vom Amtsgericht werden die notwendigen Aufgaben- oder Wirkungskreise vorgegeben. In der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen gilt es, die individuellen Bedürfnisse herauszufinden und ein Netzwerk von notwendigen Hilfen zu erschließen. Neben der Förderung zur Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ist es Aufgabe der Fachkraft, die Rechte der betreuten Person zu wahren und zu stärken und für diese sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich vertretend tätig zu sein.
2014 ging der ehemalige Betreuungsverein Roth-Schwabach e.V. aufgrund des Ruhestandes des langjährigen Leiters in den Betreuungsverein des Diakonischen Werkes über. Vereinsbetreuer*innen können seitdem sowohl im Betreuungsbüro als auch im Betreuungsbüro Schwabach angefragt werden.
Wenn Sie bereits eine ehrenamtliche Betreuung durchführen und Unterstützung bzw. Beratung wünschen oder sich als ehrenamtliche/r Betreuer*in qualifizieren möchten, stehen wir gerne zur Verfügung!
Download anonyme Erfahrungsberichte Ehrenamtlicher Betreuer
Kontakt und Anfahrtsbeschreibung Betreuungsbüro Schwabach
Claudia Amm-Deilke
Wittelsbacher Straße 4a
91126 Schwabach
Tel: 09122 9256-334
e-Mail:
Susann Hermann
Wittelsbacher Straße 4a
91126 Schwabach
Tel: 09122 9256-334
e-mail:
Kontakt und Anfahrtsbeschreibung Betreuungsbüro Roth
Simone Schapoks
Münchener Straße 31
91154 Roth
Tel: 09171 98 92 54
e-Mail:
Marzena Werner
Münchener Straße 31
91154 Roth
Tel: 09122 99 741
e-Mail: