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Familienpflege

 

Familienpflegerinnen...

 

...helfen, das Familienleben aufrecht zu erhalten, wenn eine Mutter/Vater (haushaltsführende Person) kurz- oder längerfristig ausfällt.

  • wenn Sie krank sind

  • wenn Sie im Krankenhaus oder zur Kur sind

  • risikoschwanger sind

  • wenn Sie entbunden haben

 

1. Unsere Arbeit

 

Neben der unmittelbaren Hilfe vor Ort unterstützen Familienpflegerinnen betroffene Familien

  • in der Gestaltung des Tagesablaufs

  • beim Haushaltsmanagement

  • durch die Begleitung zu Ämtern und Ärzten

  • bei gesundheitsbewusster Ernährung und Hygiene

  • durch praktische Anleitung und Begleitung in Erziehungsfragen

  • in Fragen der Armutsprävention

  • auch im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen

 

2. Wie die Hilfe finanziert wird
 

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Finanzierung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Wegen Übernahme der Kosten wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse.

Als örtlicher Ansprechpartner helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen. Das finanzielle Engagement kirchlicher Träger und öffentlicher Zuschussgeber macht unser Angebot erst möglich.

 

3. Wann bekomme ich eine Familienpflegerin?

 

Grundvoraussetzung:

Sie haben mindestens ein Kind unter 12 Jahre

 

Manchen Krankenkassen genehmigen eine "Haushaltshilfe" auch, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Da müssten Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

 

Gründe für die Antragstellung

  • Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der haushaltsführenden Person (Mutter o. Vater)

  • Risikoschwangerschaft

  • Geburt (z. B. Hausgeburt)

  • akute Erkrankung

  • langwierige schwere Erkrankung (z.B. Krebs)

  • ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

  • Erschöpfungszustand oder psychische Erkrankungen

  • Entlastung der Eltern bei schwerkranken oder behinderten Kindern

 

4. Was muss ich tun?
  • Schritt 1:

Sie benötigen einen "Antrag auf Haushaltshilfe" von Ihrer Krankenkasse. Den lassen Sie sich zuschicken und ausgefüllt geht er wieder zurück an Ihre Krankenkasse.

 

  • Schritt 2:

Zu Ihrem Antrag benötigen Sie noch ein Attest des behandelnden Arztes oder Ihres Hausarztes. In diesem sollte stehen, warum Sie eine Familienpflegerin brauchen, wie lange und wie viele Stunden am Tag Sie Hilfe benötigen.  Dieses Attest mit dem Antrag an die Krankenkasse schicken. Falls Sie im Krankenhaus oder auf Kur (auch ambulante Kur- und Reha Maßnahmen) sind - entfällt das Attest.

 

  • Schritt 3:

Sie rufen uns an und wir besprechen wann eine Familienpflegerin zu Ihnen komme kann.

 

5. Was erledigt die Familienpflegerin bei mir?

 

Die Familienpflegerin kann natürlich niemals die haushaltsführende Person (Mutter oder Vater) voll und ganz ersetzen. Jedoch versucht sie, den reibungslosen Ablauf des Familienalltages wieder herzustellen.

  • Weiterführung des Haushalts
    (Einkaufen, Kochen, Wäschepflege, Reinigen)

  • Kinderbetreuung

  • Hausaufgabenbetreuung

  • Kinder zu ihren Terminen bringen (Sport, Musikunterricht ect.)

  • mit der Mutter zum Arzt

  • ...... alles, damit es Ihnen und Ihrer Familie gut geht.

 

6. Wer zahlt den Einsatz?
  • Krankenkasse 

Überwiegend wird die Familienpflegerin (bei der Krankenkasse "Haushaltshilfe") von den Krankenkassen finanziert. 

Es entsteht eine Eigenbeteiligung pro Tag von 10% - mind. 5 € höchstens 10 €. Diese wir von der Krankenkasse erhoben.

Diese Eigenbeteiligung entfällt bei Schwangerschafts – u. Entbindungseinsätzen zu Hause - bzw. wenn die Mutter wegen Entbindung im Krankenhaus ist.

 

  • Private Krankenkasse / Beihilfestelle

Private Krankenkassen haben leider oftmals die "Haushaltshilfe" nicht in Ihrer Satzung stehen – darum auch keine Kostenerstattung.

Die Beihilfestellen übernehmen meistens einen großen Anteil der anfallenden Kosten. Sie sollten sich dort erkundigen.

 

  • Selbstzahler

Wenn die Krankenkasse nicht zahlt können Sie auch selber die Kosten übernehmen. 

Derzeit 32,50€ Stundensatz für die Fachkraft / Hilfskraft, hinzu kommt eine Anfahrtspauschale pro Einsatz von 5,87€

 

  • Jugendamt

Lehnt die Krankenkasse die Kosten ab gibt es auch die Möglichkeit sich an das Jugendamt zu wenden. "Hilfe für Kinder in besonderen Notlagen". Das Jugendamt prüft die Notwendigkeit und entscheidet bezüglich der Kostenübernahme.

 

 

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